Unternehmensberatung
für IT-Revision &
Informationssicherheit
Die IT-Systemprüfung von is-revision
Sicherheit für Wirtschaftsprüfer und Mandanten
Die Informationstechnologie ist im Geschäftsalltag allgegenwärtig. Dabei werden unabhängig von der Unternehmensgröße rechtlich relevante und auch unternehmerisch sensible Daten verarbeitet. Die Möglichkeiten für Fehler und Missbräuche sind vielfältig.
Um die damit verbundenen gegebenenfalls existentiellen Risiken beurteilen zu können wurde die Prüfung der "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung beim Einsatz der Informationstechnologie" als Bestandteil der Jahresabschlussprüfungen des Wirtschaftsprüfers in dessen Bericht integriert.
Die Art der Prüfung hängt dabei von der IT-Umgebung im Unternehmen und vom Ziel der Prüfung ab.
Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen für Wirtschaftsprüfer!
Das is-revision-Prüfkonzept unterscheidet die folgenden Prüfansätze:
Darüber hinaus sind Projekt- oder Teilprüfungen möglich, wenn diese durch den Wirtschaftsprüfer gefordert werden.
Neben dem Bericht für den Wirtschaftsprüfer erstellen wir den is-revision Benchmarkreport.
Damit erhält der Unternehmer einen wertvollen Zusatznutzen. Der Report enthält wichtige Hinweise zur Optimierung des Einsatzes der Informationstechnologie im Unternehmen.
Rechtliche Grundlagen zur IT-Systemprüfung
Aufgrund der hohen Bedeutung der Informationstechnologie in einer technologisch führenden Volkswirtschaft hat der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen Regelungen zum Umgang mit der IT getroffen.
Damit wurden einerseits die Anforderungen an die Unternehmen gestellt, die Daten geschäftsmäßig verarbeiten und andererseits die Regelungen für die sogenannte Computerkriminalität festgelegt.
Anforderungen an die Unternehmen ergeben sich u.a. aus den Regelungen in § 91 II AktG und aus § 43 GmbHG aber auch aus dem KonTraG und dem BDSG.
Die Regelungen für die Systemprüfung sind weitgehend aus den §§ 238, 239, 257 HGB aber auch den §§ 145-147 AO abgeleitet.
Aus diesen Gesetzen wurden die sogenannten "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" und deren Anwendung auf die Informationstechnologie abgeleitet.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellt daraus die Richtlinien für die Durchführung der Aufgaben in der Wirtschaftsprüfung.
Für die Systemprüfung sind dies im Wesentlichen folgende: